Corona Hygienkonzept Stand 01.04.2021

Schutz- und Hygienekonzept für den Ausbildungsbetrieb, die Zucht- und
Leistungsprüfungen des Boxer-Klub e.V., Sitz München, Gruppe Coburg ab dem 01.04.21

Veranstalter:
Boxer-Klub e.V., Sitz München
Gruppe Coburg
96450 Coburg

Verantwortliche Person:
Kerstin Wicklein, 1. Vorsitzende / Tel: 0176-22065895
E-mail: vorndran.wicklein@gmx.de

Veranstaltungsort:
Übungsgelände des Boxerklub Gr. Coburg e.V.
Ausbildung und Veranstaltungen im Boxerklub Gr. Coburg e.V. werden nur durchgeführt, soweit die aktuellen Inzidenzwerte dies erlauben.
Zum Schutz unserer Teilnehmer und Helfer vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Generell gilt:
• Es wird ein Mindestabstand zwischen den anwesenden Personen von mindestens 1.50 m eingehalten.
• In Begegnungsbereichen und wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann sowie in Innenräumen, wird eine FFP2-Maske getragen
• Bei Prüfungen wird auf Gratulation und Danksagungen per Handschlag verzichtet
• Unterlagen und Papiere werden so schnell als möglich ausgegeben. Auf eine direkte Übergabe wird verzichtet.
• Verwendetes Material, z.B. Körmaß / Chiplesegerät, verbleibt bei einer Person. Soweit möglich verwendet jede Hundeführerin / jeder Hundeführer das eigene Trainingsgerät. Vor notwendigen Übergaben wird desinfiziert.

Zugang und Anmeldung:
• Zugang zum Training haben nur Vereinsmitglieder des Boxerklub Gr. Coburg e.V., Prüfungsteilnehmer anderer BK-Gruppen und Neuinteressenten nach vorheriger Anmeldung. Zutritt zur Prüfung haben grundsätzlich nur die Teilnehmer sowie die Körmeister/Richter und Helfer nach vorheriger Anmeldung. Zuschauer und Begleitpersonen sind auf dem Vereinsgelände derzeit nicht erlaubt.
• Die Ausbildung erfolgt in kleinen Gruppen – je Einheit max. 10 Personen. Die Teilnehmer melden sich vorab für eine feste Einheit an. Pro Training werden max. 3 Einheiten angeboten, wobei die Teilnehmer der verschiedenen Einheiten keinen Kontakt miteinander haben.
• Die Teilnehmer am Training werden inkl. Kontaktdaten dokumentiert. Diese werden für eine etwaige Kontaktnachverfolgung 4 Wochen aufbewahrt.
• Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung), Kontakt zu infizierten Personen in den letzten 14 Tagen oder positivem Testergebnis haben keinen Zutritt zum Vereinsgelände.
• Alle Teilnehmer an Prüfungsveranstaltungen bestätigen durch ein entsprechendes Formular, dass sie keine Symptome aufweisen und dass sie keinen Kontakt zu positiv Covid-19 getesteten Personen in den vergangenen 14 Tagen hatten bzw. selbst positiv getestet wurden. Das Formular enthält die Kontaktdaten und wird von der Veranstaltungsleitung (Verantwortliche Person) 4 Wochen aufbewahrt, um im Notfall Infektionsketten verfolgen zu können.

Gesamtes Gelände
• Eintritt nur für angemeldete Personen
• Aushang Hinweisschilder auf dem Gelände
• Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln und Mund-Nasen-Bedeckung
• Bereitstellung von Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhen im Eingangsbereich sowie auf dem Gelände

Toiletten
• Die Toiletten im Außenbereich sind geöffnet
• Die maximale Personenanzahl im Toilettenbereich ist auf 2 beschränkt (eine Person je Toilette)
• Flüssigseife , Einweghandtücher und Desinfektionsmittel zur Reinigung der Hände stellen wir zur Verfügung
Schutz- und Hygienekonzept für den Ausbildungsbetrieb, die Zucht- und
Leistungsprüfungen des Boxer-Klub e.V., Sitz München, Gruppe Coburg ab dem 01.04.21
• Reinigung von Türklinken und Handläufen in regelmäßigen Intervallen
• Aushang von Anleitung zur Handhygiene

Vereinsheim
• Während der Ausbildung bleibt das Vereinsheim geschlossen. Der Zutritt ist max. einer Person gestattet, um beispielsweise Ausbildungsmaterial zu holen oder zurückzubringen. Dabei ist eine FFP2-Maske zu tragen.
• Während einer Prüfung haben nur die Richter, Prüfungsleiter und Helfer Zutritt. Im Vereinsheim dürfen sich dann maximal 4 Personen gleichzeitig aufhalten. Der Zutritt ist nur mit FFP2-Maske gestattet. Die maximale Personenanzahl in der Vereinsheimküche ist auf 2 beschränkt. Für regelmäßige Belüftung wird gesorgt.
Überdachter Vorplatz / Übungsplatz / Eingangsbereich
• Der Mindestabstand von 1,5m ist wenn möglich einzuhalten
• Wo dies nicht möglich ist und in Begegnungsbereichen (z.B. Eingangsbereich, Parkplatz) ist eine FFP2-Maske zu tragen
• Bei Prüfungen ist zur Vermeidung von Warteschlangen das große Tor im Eingangsbereich für Ein- und Ausgang geöffnet

Bewirtung
• Während des Ausbildungsbetriebs findet generell keine Bewirtung statt.
Für Veranstaltungen gilt:
• Durch geeignete organisatorische Maßnahmen werden Warteschlangen vor den Ausgaben vermieden (Vermeidung fester Essenszeiten)
• Der Verkauf von Essen und Getränken findet im Freien statt
• Getränke (Ausnahme: Kaffee) werden nur in Flaschen ausgegeben (keine Gläser); Abgabe von Leergut erfolgt durch Abstellen in bereitgestellte Träger
• Die Speisen sind, soweit geeignet, verpackt
• Das Ausgabepersonal trägt FP2-Maske und Einmalhandschuhe
• Im Wartebereich ist FFP2-Maske zu tragen und auf den Mindestabstand zu achten
• Essen und Getränke sind im Außenbereich einzunehmen. Dazu darf die FFP2-Maske abgenommen werden. Auf einen ausreichenden Mindestabstand wird geachtet (mind. 1,50 m).
• Bei der Bestuhlung im Außenbereich ist auf entsprechenden Abstand zu achten

Parken
• Beim Parken sollen ebenfalls Mindestabstände eingehalten werden, ggf. FFP2-Maske tragen. Die Teilnehmer sind angehalten, beim Aussteigen oder Einsteigen auf benachbarte Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen.
Information an die Teilnehmer
• Alle Teilnehmer werden im Vorfeld über die Hygienemaßnahmen informiert, das Schutz- und Hygienekonzept ist auf der Homepage veröffentlicht.
• Das Hygienekonzept wird zusätzlich am Veranstaltungsort ausgehängt.
Ablauf von Prüfungen:
Nur Hunde mit entsprechend gültiger Tollwutimpfung sind auf dem Platz zulässig. Während der Prüfung ist (wo möglich) der Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. In Situationen, in denen der Prüfungsablauf keinen Mindestabstand von 1,50 m zulässt, tragen die Beteiligten eine FFP2-Maske.