Haus und Platzordnung

Haus- und Platzordnung
(Entwurf, Stand 30.01.2018)

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Boxer-Klub, Sitz München,
Landesgruppe Franken-Oberpfalz,
Gruppe Coburg e.V.

Herzlich willkommen im Boxer-Klub Gruppe Coburg e.V. Gegenseitige Rücksichtnahme und
Hilfsbereitschaft sind Grundlagen für ein gutes Vereinsleben. Für einen reibungslosen
Trainingsablauf bedarf es gewisser Regeln.

Mit Betreten des Vereinsgeländes erklären sich alle Mitglieder, Besucher und Gäste des Boxer-
Klub Gruppe Coburg e.V mit der Haus- und Platzordnung einverstanden und verpflichten
sich zu deren Einhaltung. Jeder hat sich auf dem Vereinsgelände so zu verhalten, dass keine
Störungen des Übungsbetriebes auftreten und Niemand gefährdet wird.

Gültigkeit und Haftung

1. Die Haus- und Platzordnung des Boxer-Klub Gruppe Coburg e.V. (im Weiteren BKCoburg
genannt) gilt für das gesamte Vereinsgelände (Außenanlagen und Innenräume),
sowie die Parkplätze und umliegenden Wege. Sie ist während und außerhalb der festgelegten
Ausbildungszeiten für alle Nutzer verbindlich.
2. Neben dem deutschen Tierschutzgesetz gelten die Satzung des Boxer-Klub E.V., Sitz
München sowie Satzung, Preislisten und andere Vereinsdokumente des BK-Coburg.
3. Das Betreten des Geländes, die Nutzung der Parkplätze, sowie die Teilnahme an der
Ausbildung und an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der
Verein übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, weder an Personen, Hunden,
Kraftfahrzeugen etc. Auf eine mögliche Verletzungsgefahr durch Bodenunebenheiten,
Löcher etc. wird hingewiesen. Im Winter gibt es keinen Streu- und Räumdienst. Für persönliche
Sachwerte der Mitglieder und Gäste übernimmt der Verein keine Haftung. Jeder
ist für mitgebrachte Sachen und Gegenstände selbst verantwortlich und hat diese entsprechend
zu beaufsichtigen bzw. sicher zu verwahren.
4. Jeder Hundeführer/-halter ist für seinen Hund verantwortlich und haftet nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich für alle Schäden, die durch seinen
Hund verursacht werden. Eine gültige Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hund ist
daher Grundvoraussetzung für die Nutzung der Vereinsanlagen. Auf Verlangen der Vorstandschaft
ist ein entsprechender Versicherungsschutz nachzuweisen.
5. Kinder dürfen sich aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten
oder einer Aufsichtsperson auf dem Vereinsgelände aufhalten. Der Hundeplatz ist
kein Spielplatz. Die Trainingsgeräte sind nicht zum Spielen geeignet. Kinder sind anzuweisen,
sich den Hunden nicht ohne Einverständnis des Hundeführers zu nähern. Während
der Ausbildung ist Kindern, die nicht selbst an der Ausbildung teilnehmen, der Zutritt
zum Übungsplatz untersagt. Eltern haften für ihre Kinder.

Zutritt und Nutzung der Vereinsanlagen

1. Die Aufsicht auf dem Vereinsgelände obliegt der Vorstandschaft und den Ausbildern.
Deren Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Schlüssel zum Tor und zum Vereinsheim
werden von den Vorstandsmitgliedern verwahrt. Sie dürfen mit Zustimmung des 1. oder
2. Vorsitzenden vorübergehend zu einem festgelegten Zweck an andere Mitglieder des
BK-Coburg weitergegeben werden.
2. Der Übungsplatz und die Sportgeräte des Vereins stehen allen Mitgliedern des BKCoburg
während der festgelegten Übungszeiten zur Verfügung. Über die richtige und
sinnvolle Nutzung der Trainings- und Sportgeräte entscheiden die Ausbilder. Über die
Teilnahme an der Ausbildung entscheiden die Ausbilder und die Vorstandschaft.
3. Das Betreten des Vereinsgeländes, sowie die Nutzung der Räumlichkeiten, der Sportgeräte
und des Übungsplatzes außerhalb der festgelegten Übungszeiten sind grundsätzlich
untersagt. Mit Zustimmung der Vorstandschaft dürfen Mitglieder des BK-Coburg den
Übungsplatz auch außerhalb des Übungsbetriebes zur Beschäftigung bzw. zum Spielen
mit ihrem Hund benutzen. Das Gelände ist sauber und ordentlich zu verlassen und die
Tore ordnungsgemäß abzuschließen.
4. Zutritt zum Gelände haben Hunde nur mit gültiger Tollwutimpfung. Der Impfpass ist auf
Verlangen der Vorstandschaft vorzuzeigen. Alle Hunde müssen frei von ansteckenden
Krankheiten und Parasitenbefall sein.
5. Lösen und Markieren der Hunde auf dem Übungsplatz und im Aufenthaltsbereich unserer
Mitglieder ist zu vermeiden. Dies sollte außerhalb des Vereinsgeländes erfolgen. Den
Hunden ist daher vor Betreten des Geländes ausreichend Gelegenheit zu geben, sich zu
entleeren. Hinterlassenschaften des Hundes auf dem Gelände sind sofort vom Hundeführer
/ Besitzer zu entfernen.
6. Das Betreten des Übungsplatzes mit läufigen Hündinnen (auch außerhalb der Übungszeiten)
ist nur nach Absprache mit den Ausbildern erlaubt. Das Training ist vor Beginn mit
den Ausbildern abzustimmen.
7. Hunde sind auf dem Vereinsgelände, dem Parkplatz und den angrenzenden Wegen
grundsätzlich an der Leine zu führen. Ausgenommen sind die Übungen auf Veranlassung
der Ausbilder oder das Spielen auf dem Übungsplatz nach der Ausbildung.
8. Vereinsgelände, Vereinsheim und Geräte sind sorgsam zu behandeln. Jedes Mitglied hat
die Pflicht, bei der Reinigung, Erhaltung und Instandsetzung von Geräten und Platzanlagen
mitzuhelfen. Für selbstverschuldete oder mutwillige Beschädigungen aller Art ist Ersatz
zu leisten. Sämtliche Übungsgeräte sind schonend zu behandeln und nur zur Hundeausbildung
unter Anweisung und Aufsicht der Ausbilder zu benutzen. Der Platz ist
sauber zu halten.
9. Im Vereinsheim und auf dem Übungsplatz ist das Rauchen verboten.
Parken
Parken ist auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen und entlang des Übungsplatzes möglich.
Alle Fahrzeuge sind so abzustellen, dass kein Platz unnötig verschenkt und niemand behindert
wird. Die Wendestelle ist grundsätzlich freizuhalten.

Während der Ausbildung

1. An der Ausbildung dürfen alle Mitglieder des BK-Coburg teilnehmen, sowie Gäste mit
Zustimmung der Ausbilder bzw. der Vorstandschaft. Die Ausbilder entscheiden bei allen
Hunden über den Ausbildungsstand und die für den Hund geeignete Ausbildung.
2. Die Ausbildung findet zu den festgelegten Übungszeiten statt. Damit ein reibungsloser
Trainingsablauf möglich ist, werden alle Hundeführer gebeten, pünktlich zum Training zu
erscheinen und ihren Hund an der Tafel einzutragen. Die Ausbildung erfolgt in der angeschriebenen
Reihenfolge. Änderungen durch die Ausbilder sind möglich. Hundeführer,
die nicht rechtzeitig erscheinen, haben keinen Anspruch auf Nachholung der Trainingszeit.
Grundsätzlich wird erwartet, dass alle Übungsteilnehmer während der gesamten
Ausbildungszeit anwesend sind. Ausnahmen sind mit den Ausbildern abzusprechen.
3. Bei einer plötzlich auftretenden Erkrankung oder bei Verletzung des Hundes sind die
Ausbilder berechtigt, die Trainingseinheit zu beenden.
4. Jeder Hundeführer hat bei seinem Hund für eine geeignete reißfeste Leine und eine sichere
Halskette zu sorgen. Für die Schutzdienstausbildung (Abteilung C) wird außerdem
ein geeignetes Hetzgeschirr/-halsband benötigt.
5. Hunde, die gerade nicht am Übungsbetrieb teilnehmen, sind sicher in den vorhandenen
Boxen oder im Auto (auch Anhänger) zu verwahren. Andere Hundeführer oder Hunde
dürfen nicht im Training gestört werden. Die vereinseigenen Boxen werden kostenlos zur
Verfügung gestellt. Sie sind vom Benutzer sauber zu halten und pfleglich zu behandeln.
6. Alle Mitglieder und Gäste haben sich höflich und sportlich zu verhalten und dürfen den
Ausbildungsbetrieb nicht stören. Meinungsverschiedenheiten untereinander sind nicht auf
dem Übungsgelände auszutragen. Beschwerden jeglicher Art sind an die Vorstandschaft
zu richten.

Aufenthalts- und Sanitärräume

1. Das Vereinsheim ist keine öffentliche Gaststätte und dient ausschließlich den Interessen
und Zwecken des BK-Coburg.
2. Das Vereinsheim kann von allen Mitgliedern des BK-Coburg während der festgelegten
Übungszeiten genutzt werden. Das Betreten ist außerdem Teilnehmern am Ausbildungsbetrieb,
sowie den Teilnehmern und Besuchern von Prüfungen, Lehrgängen und anderen
Veranstaltungen gestattet.
3. Die Ausgabe von Speisen und Getränken erfolgt nur an Vereinsmitglieder. Alkoholische
Getränke dürfen nicht an Jugendliche ausgegeben werden, siehe § 9 JSchG.
4. Hunde dürfen grundsätzlich nicht in das Vereinsheim mitgenommen werden. Ausnahmen
sind Welpen bis zum 6. Lebensmonat und Veteranen.

Foto-, Ton- und Videoaufzeichnungen

1. Das Filmen, Aufzeichnen und Fotografieren von Mitgliedern/Tagesgästen sowie die Veröffentlichung
von Film-, Ton- und Bildmaterial ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet.
2. Dem BK-Coburg wird die Nutzung von Bild-, Ton- und Filmaufnahmen auf deren eigenen
Veröffentlichungsmedien gestattet.
3. Sollten Sie mit einem der Punkte nicht einverstanden sein, wenden Sie sich bitte an die Vorstandschaft des BK-Coburg.

Bei groben Verstößen gegen diese Haus- und Platzordnung sowie gegen Anordnungen der
Vorstandschaft und der Ausbilder behält sich die Vorstandschaft vor, entsprechende Maßnahmen
zu ergreifen und den Betreffenden ggf. vom Platz zu verweisen. Dies gilt insbesondere
bei ungehörigem Benehmen gegenüber dem Verein, seinen Mitgliedern und Gästen,
sowie bei vereinsschädigendem Verhalten. Wiederholte Verstöße können zum Ausschluss
vom Ausbildungsbetrieb oder aus dem BK-Coburg führen.

Die Haus- und Platzordnung tritt mit Beschluss der … vom … in Kraft.
Die Vorstandschaft des Boxer-Klub Gruppe Coburg e.V.