Schutz- und Hygienekonzept für die Zucht- und Leistungsprüfungen des Boxer-Klub e.V., Sitz München, Gruppe Coburg
Veranstalter:
Boxer-Klub e.V., Sitz München
Gruppe Coburg
96450 Coburg
Verantwortliche Person:
Kerstin Wicklein, 1. Vorsitzende / Tel: 0176-22065895
E-mail: vorndran.wicklein@gmx.de
Veranstaltungsort:
Übungsgelände des Boxerklub Gr. Coburg e.V.
Zum Schutz unserer Teilnehmer und Helfer vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
• Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher
• Auf und vor dem Vereinsgelände ist während der gesamten Veranstaltung eine Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen
Zugang und Anmeldung:
• Zugang zur Veranstaltung haben grundsätzlich nur die Teilnehmer und eine Begleitperson sowie die Körmeister/Richter, Helfer und Vereinsmitglieder.
• Die maximal zulässige Personenanzahl ist auf 50 Personen inkl. Helfer und Vereinsmitglieder beschränkt.
• Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) haben keinen Zutritt zum Veranstaltungsgelände.
• Alle Teilnehmer und Begleitpersonen sowie die Helfer und Vereinsmitglieder müssen ein entsprechendes Formular ausfüllen in welchem sie bestätigen, dass sie keine Symptome aufweisen und dass sie keinen Kontakt zu positiv Covid-19 getesteten Personen in den vergangenen 14 Tagen hatten. Das Formular enthält die Kontaktdaten und wird von der Veranstaltungsleitung (Verantwortliche Person) 4 Wochen aufbewahrt, um im Notfall Infektionsketten verfolgen zu können.
• Die Teilnehmer haben sich im Vorfeld alle angemeldet.
Toiletten:
• Die Toiletten sind geöffnet
• Die maximale Personenanzahl ist auf 2 beschränkt (eine Person je Toilette)
• Flüssigseife , Einweghandtüche und Desinfektionsmittel zur Reinigung der Hände stellen wir zur Verfügung
• Reinigung von Türklinken und Handläufen in regelmäßigen Intervallen
• Aushang von Anleitung zur Handhygiene
Vereinsheim:
• Zum Vereinsheim haben nur die Richter, Prüfungsleiter und Helfer Zutritt
• Im Vereinsheim dürfen sich maximal 4 Personen gleichzeitig aufhalten
• Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung gestattet
• Die maximale Personenanzahl in der Vereinsheimküche ist auf 2 beschränkt
• Für regelmäßige Belüftung wird gesorgt
Überdachter Vorplatz / Übungsplatz / Eingangsbereich
• Der Mindestabstand von 1,5m ist wenn möglich einzuhalten
• Es ist generell eine Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen
• Zur Vermeidung von Warteschlangen ist das große Tor im Eingangsbereich für Ein- und Ausgang geöffnet
Bewirtung:
• Durch geeignete organisatorische Maßnahmen werden Warteschlangen vor den Ausgaben vermieden (Vermeidung fester Essenszeiten)
• Der Verkauf von Essen und Getränken findet im Freien statt
• Getränke (Ausnahme: Kaffee) werden nur in Flaschen ausgegeben (keine Gläser); Abgabe von Leergut erfolgt durch Abstellen in bereitgestellte Träger
• Die Speisen sind, soweit geeignet, verpackt
• Das Ausgabepersonal trägt Mund-Nasenschutz und Einmalhandschuhe
• Im Wartebereich ist Mund-Nasen-Schutz zu tragen und auf den Mindestabstand zu achten
• Essen und Getränke sind im Außenbereich einzunehmen. Dazu darf die Mund-Nasenbedeckung abgenommen werden. Auf einen ausreichenden Mindestabstand wird geachtet (mind. 1,50 m).
• Bei der Bestuhlung im Außenbereich ist auf entsprechenden Abstand zu achten
Gesamtes Gelände:
• Eintritt nur für angemeldete Personen und Vereinsmitglieder
• Aushang Hinweisschilder auf dem Gelände
• Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln und Mund-Nasen-Bedeckung
• Bereitstellung von Desinfektionsmittel auf den Richtertischen sowie auf dem Gelände
• Bereitstellung von Einmalhandschuhen auf den Richtertischen sowie auf dem Gelände
Parken:
• Beim Parken sollen ebenfalls Mindestabstände eingehalten werden, die Teilnehmer sind angehalten, beim Aussteigen oder Einsteigen auf benachbarte Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen.
Information an die Teilnehmer
• Alle Teilnehmer werden im Vorfeld über die Hygienemaßnahmen informiert
• Das Hygienekonzept wird am Veranstaltungsort ausgehängt.
Ablauf der Prüfung:
Nur Hunde mit entsprechend gültiger Tollwutimpfung sind auf dem Platz zulässig. Während der Prüfung ist (wo möglich) der Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. In Situationen, in denen der Prüfungsablauf keinen Mindestabstand von 1,50 m zulässt, tragen die Beteiligten eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Generell gilt:
• Mund-Nasenbedeckung wird getragen
• Auf Gratulation und Danksagungen per Handschlag wird verzichtet
• Die Unterlagen/Papiere werden so schnell als möglich ausgegeben. Auf eine direkte Übergabe wird verzichtet.
• Verwendetes Material, z.B. Körmaß / Chiplesegerät, verbleibt bei einer Person. Bei evtl. Übergabe wird entsprechend desinfiziert.
Jede Person muss das Formular „Erklärung-Corona-Datenschutz“ beim ersten Zutritt zum Vereinsgelände vollständig ausfüllen und unterschreiben. Um eine Warteschlange vor dem Vereinsgelände zu vermeiden, bitten wir darum, das Formular möglichst schon ausgefüllt zur Veranstaltung mitzubringen.
Für Ihre Hunde bringen Sie bitte Trinkwasser mit.
Die Vorstandschaft