Begleithundprüfung BH

BEGLEITHUNDPRÜFUNG MIT VERHALTENSTEST und SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR DEN HUNDEHALTER (BH / VT)

*Stand hier Februar 2018

Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten der Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung und deren Beurteilung sind für die Begleithundprüfung nachstehend genauer beschrieben. Die Vorschriften sind für alle Beteiligten bindend, und alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen. Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeits-charakter; Ort und Beginn der Prüfung sind den Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben, sie sind nur durchzuführen, wenn der ausrichtende FCI Mitgliedsverband oder dessen Untergliederungen Terminschutz erteilt hat. Die Mitgliedsverbände sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden.

Allgemeine Bestimmungen:
Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung analog den Regelungen zum FCI-Hundeführerschein bereits erfolgreich abgelegt haben, einen gültigen VDHSachkundenachweis vorlegen, einen Nachweis erbringen, einen Hund bereits erfolgreich in der Begleithundprüfung geführt zu haben oder die, die den behördlichen Nachweis der Sachkunde vorlegen. Teilnehmer, die erstmalig in einer Begleithundprüfung starten und den entsprechenden Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden LR zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit ihrem Hund im praktischen Teil überprüft werden.
Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen.

Das Zulassungsalter beträgt 15 Monate.

Um eine Begleithundprüfung durchführen zu können, müssen mindestens vier Hunde in der Prüfung vorgeführt werden. Ist die Begleithundprüfung mit anderen Sparten kombiniert, so haben mindestens vier Teilnehmer (z. B. IPO, FH,BH) an den Start zu gehen. Die zulässige Teilnehmerzahl an einem Prüfungstag für einen LR variiert von 12 bis zu 18 Startern und richtet sich nach der Anzahl der zu prüfenden Abteilungen, die die Anzahl 36 nicht überschreiten darf. (Begleithundprüfung mit der Abnahme der schriftlichen Sachkundeprüfung zählt als 3 Abteilungen, ohne diese theoretische Prüfung sind es 2 Abteilungen.)

Unbefangenheitsprobe:
Vor der Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsüberprüfung zu unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowiernummern und/oder Chip-Nummern erfolgt. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung. Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prüfung. Hunde, die bereits die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren Prüfungsverlauf auszuschließen.

Bewertung:
Hunde, die im Teil A („Begleithundprüfung auf einem Übungsplatz“) nicht die erforderlichen 70 % der Punkte erreichen, werden nicht zur Prüfung in den Teil B („Prüfung im Verkehr“) mitgenommen.
Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil „bestanden“ oder „nicht bestanden“ vom LR bekannt gegeben. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A 70 % der zu erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom LR als ausreichend erachtet wurden. Dem LR ist es jedoch gestattet, auf Wunsch des Veranstalters zur Siegerehrung eine Reihung der Teilnehmer vorzunehmen.

Das zu vergebende Ausbildungskennzeichen ist kein solches im Sinne der Zucht-, Schau-, Kör- oder Ausstellungsordnung eines Mitgliedsverbandes des FCI. Die Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine Fristen gebunden. Jedes Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg der Prüfung in den Leistungsnachweis einzutragen.

A) Begleithundprüfung auf einem Übungsplatz
Gesamtpunktzahl 60

Höchstpunktzahl: 60P
Vorzüglich: 58 – 60 P
Sehr Gut: 54 – 57 P
Gut: 48 – 53 P
Befriedigend: 42 – 47 P
Mangelhaft: 0 – 41 P

Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Gst. Der Hund sitzt auf der linken Seite gerade, ruhig und aufmerksam neben seinem HF mit dem rechten Schulterblatt auf Kniehöhe. Das Einnehmen der Gst ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt. In der Gst steht der HF in sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist nicht erlaubt. Die Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung verwendet werden. Körperhilfen des HFs sind nicht gestattet, werden sie angewandt, erfolgt Punktabzug. Das Mitführen von Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht gestattet. Kann ein HF aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen, so hat er dieses vor Beginn der Prüfung dem LR mitzuteilen. Lässt eine Behinderung des HFs das Führen des Hundes an der linken Seite des HFs nicht zu, so darf der Hund analog an der rechten Seite geführt werden.
Der LR gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles Weitere, wie Wendungen, Halt, Wechseln der Gangart usw., wird ohne Anweisung des LRs ausgeführt. Es ist jedoch dem HF gestattet, diese Anweisungen vom LR zu erfragen.
Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der HF eine neue Gst einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 Sekunden) einzuhalten. Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden.

Laufschema Leinenführigkeit/Freifolge:
Laufschema Begleithundprüfung Leinenführigkeit-Freifolge BH

Die Anfangsgrundstellung „Gst“ ist gleichzeitig auch der Platz der Endgrundstellung.
In der Gruppe muss der HF mit seinem Hund eine Person links und eine Person rechts umgehen.

1. Leinenführigkeit (15 Punkte)
HZ für „Fuß gehen“
Von der Gst aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband oder Brustgeschirr angeleinte Hund seinem HF auf das HZ für „Fuß gehen“ freudig zu folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein. Die Gst ist einzunehmen, wenn der zweite HF, der seinen Hund zur Ablage führt, die Gst für die Übung „Ablegen unter Ablenkung“ eingenommenen hat. Ab diesen eingenommenen Grundstellungen beginnt für beide Hunde die Bewertung.
Zu Beginn der Übung geht der HF mit seinem Hund 50 Schritte ohne anzuhalten geradeaus. Nach der Kehrtwendung und weiteren 10 bis 15 Schritten zeigt der HF jeweils mit dem HZ für „Fuß gehen“ den Laufschritt und den langsamen Schritt (je 10 – 15 Schritte). Der Übergang vom Laufschritt in den langsamen Schritt muss ohne Zwischenschritte ausgeführt werden.

Die verschiedenen Gangarten müssen sich deutlich in der Geschwindigkeit unterscheiden. Im normalen Schritt sind entsprechend der Skizze dann zwei Rechts-, eine Links- und zwei Kehrtwendungen sowie ein Anhalten nach der zweiten Kehrtwendung auszuführen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe an der linken Seite des HFs zu bleiben; er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen.

Das Anhalten ist mindestens einmal aus dem normalen Schritt entsprechend der Skizze nach der zweiten Kehrtwendung zu zeigen.

Das HZ ist dem HF nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart gestattet. Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des HFs zu setzen. Der HF darf hierbei seine Gst nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine ist während des Führens in der linken Hand zu halten und muss durchhängen. Am Ende der Übung geht der HF mit seinem Hund auf Anweisung des LRs in eine sich bewegende Gruppe von mindestens vier Personen.

Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des HFs bei den Wendungen sind fehlerhaft.

Gruppe:
Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit und in der Freifolge zu zeigen. Der HF muss mit seinem Hund dabei eine Person rechts und eine Person links (z.B. in Form einer 8) umgehen und mindestens einmal in der Gruppe in der Nähe einer Person anhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu fordern. Auf Anweisung des LRs verlässt der HF mit seinem Hund die Gruppe und nimmt die Endgrundstellung ein. Das Loben des Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden Gst erlaubt.

Kehrtwendung (180 °):
Die Kehrtwendung ist vom HF nach links (180 Grad auf der Stelle drehend) zu zeigen. Dabei sind zwei Varianten möglich:
– Der Hund geht mit einer Rechtswendung hinter dem Hundeführer herum
– Der Hund zeigt eine Linkskehrtwendung um 180 Grad auf der Stelle drehend
Innerhalb einer Prüfung ist nur eine der beiden Varianten möglich.

2. Freifolgen (15 Punkte):
HZ für „Fuß gehen“
Auf Anordnung des LRs wird der Hund in der Gst abgeleint. Der HF hängt sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils in die vom Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem freifolgenden Hund sofort wieder in die Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF kurz die Gst ein und beginnt dann die Freifolge analog der Festlegungen zu Übung 1.

3. Sitzübung (10 Punkte):
HZ für „Fuß gehen“, „Absitzen“
Von der Gst aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach mindestens 10 bis 15 Schritten nimmt der HF eine Gst ein, gibt das HZ für „Absitzen“ und entfernt sich weitere 15 Schritte. Er dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des LRs geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite die Gst ein. Wenn sich der Hund anstatt zu sitzen, legt oder stehen bleibt, werden hierfür 5 Punkte entwertet.

4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte):
HZ für „Ablegen“, „Herankommen“, „Fuß gehen“
Von der Gst aus geht der HF mit seinem Hund auf das HZ für „Fuß gehen“ geradeaus. Nach mindestens 10 bis 15 Schritten nimmt der HF eine Gst ein, gibt das HZ für „Ablegen“ und entfernt sich weitere 30 Schritte. Er dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des LRs ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund seinem HF zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das HZ für „Fuß gehen“ hat sich der Hund neben seinen HF zu setzen. Bleibt der Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden hierfür 5 Punkte entwertet.

5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte):
HZ für „Fuß gehen“, „Ablegen“, „Aufsitzen“
Vor Beginn der Übung 1 eines anderen Hundes legt der HF seinen vorher abgeleinten Hund mit dem HZ für „Ablegen“ an einem vom der LR angewiesenen Platz aus gerader Gst ab, und zwar ohne die Führleine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen. Nun geht der HF ohne sich umzusehen innerhalb des Prüfungsgeländes wenigstens 30 Schritte vom Hund weg und bleibt in Sicht des Hundes mit dem Rücken zu ihm ruhig stehen. Der Hund muss ohne Einwirkung des HFs ruhig liegen, während der andere Hund die Übungen 1 bis 4 zeigt. Auf Anweisung des LRs geht der HF zu seinem Hund und stellt sich an dessen rechte Seite. Nach ca. 3 Sek. muss sich der Hund nach Anweisung des LRs auf das HZ für „Aufsetzen“ schnell und gerade in die Gst aufsetzen.
Unruhiges Verhalten des HFs sowie andere versteckte Hilfen, unruhiges Liegen des Hundes bzw. zu frühes Aufstehen/Aufsitzen des Hundes beim Abholen werden entsprechend entwertet.
Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablageplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 2 des vorgeführten Hundes um mehr als 3 Meter vom Ablageplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten. Verlässt der Hund nach Abschluss der Übung 2 den Ablageplatz, erhält er eine Teilbewertung. Kommt der Hund dem HF beim Abholen entgegen, erfolgt eine Punktentwertung bis zu 3 Punkten.

B) Prüfung im Verkehr:
Allgemeines:
Die nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten Umfeld innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Der LR legt mit dem PL fest, wo und wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder Plätze) durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen erheblichen Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden.

Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teiles B nicht vergeben. Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr/Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich.

Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den LR individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der LR ist berechtigt, bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu wiederholen bzw. zu variieren.

Prüfungsablauf:
1. Begegnung mit Personengruppe:
Auf Anweisung des LRs begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der LR folgt dem Team in angemessener Entfernung.

Der Hund soll an der linken Seite des HFs an lose hängender Leine – mit der Schulter auf Kniehöhe des HFs – willig folgen.

Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu verhalten.

Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten.

Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zeigen.
HF und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6 Personen, in der eine Person den HF anspricht und mit Handschlag begrüßt. Der Hund hat auf Anweisung durch den HF neben ihm zu sitzen oder zu liegen und hat sich während der kurzen Unterhaltung ruhig zu verhalten.

2. Begegnung mit Radfahrern:
Der angeleinte Hund geht mit seinem HF einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt HF und Hund entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem Radfahrer befindet.

Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.

3. Begegnung mit Autos:
Der HF geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während HF und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird herunter gedreht und der HF um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung des HFs zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos und allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.

4. Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern:
Der HF geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und HF entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne die Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen. Es ist statthaft, dass der HF seinen Hund während der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringt. Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inline Scater den Hund und HF überholen und ihnen wieder entgegenkommen.

5. Begegnung mit anderen Hunden:
Beim Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich der Hund neutral zu verhalten. Der HF kann das HZ für „Fuß gehen“ wiederholen oder den Hund bei der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringen.

6. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren:
Auf Anweisung des LRs begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LRs und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen.

Der HF begibt sich außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang.

Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen.

Während der Abwesenheit des HFs geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritten am Prüfungshund vorbei.

Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des HFs ruhig zu verhalten. Den vorbei geführten Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne Angriffshandlung (starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen) passieren zu lassen. Auf RA wird der Hund wieder abgeholt.

Anmerkung:
Es bleibt dem amtierenden LR überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen, oder ob er alle Prüflinge nur einige Übungen absolvieren lässt, und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.

Quelle: FCI-Reglement, Prüfungsordnung für die internationalen Gebrauchshundeprüfungen und die internationale Fährtenhundeprüfung

Thema Begleithundprüfung und Sachkundenachweis:
Wenn Sie noch Fragen zur Begleithundprüfung oder zum Sachkundenachweis haben oder diese bei uns im Rahmen einer Prüfung ablegen wollen, dann schauen sie bei uns am Vereinsgelände der Boxer-Klub Gruppe Coburg in Ahorn vorbei oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Den richtigen Ansprechpartner finden sie auf unserer Vorstandsseite.